Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste.
Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Termine

Keine Termine

Bild aus dem Vereinsleben

Keine Bilder im angegebenen Verzeichnis!

Besucher seit 23.04.2013

Heute 90

Gestern 145

Woche 540

Monat 3698

Insgesamt 216140

Luftgewehr jeden Dienstag

von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Großkaliber Freitag und Dienstag

von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

 

 

 

Schutz- und Hygienekonzept

Schützenverein Burggrub

 

Zum Schutz unserer Sportlerinnen und Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Uwe Günther Tel.: 0926151968 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.
  • Die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z.B. Personen des eigenen Hausstands).
  • Außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
  • Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.

 

  1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Zur Einhaltung des Distanzgebotes wird nur jeder zweite Einzelschießstand genutzt.
  • Die Anzahl der Schützinnen bzw. Schützen ist auf 50 Prozent der Gesamtanzahl der vorhandenen Einzelschießstände des Schießstandes beschränkt, maximal jedoch auf zwanzig Personen pro Gruppe.
  • Neben den benannten Schützinnen und Schützen halten sich nur die gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichten/Trainer/Vereinsübungsleiter an den Einzelschießständen auf.
  • Wartende Schützinnen und Schützen finden sich in den übrigen Vereinsräumen ein, die ausschließlich als Warteraum unter Einhaltung des Distanzgebots zu nutzen sind.

          Alternativ bzw. falls die Räumlichkeiten dies nicht zulassen, warten die Schützinnen und ützen außerhalb des Schützenhauses.

  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten werden im Stand auf höchstens 120 Minuten beschränkt.
  • Unterweisung der Schützinnen und Schützen über die Abstandsregeln hängen aus
  • Aushang Hinweisschilder auf dem Vereinsgelände

 

  1. Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB)
  • Schützinnen und Schützen werden gebeten, eigene MNB mitzubringen. Sollte keine eigene Maske vorhanden sein kann eine im Stand käuflich erworben werden.
  • Ein unberechtigtes Abnehmen der MNB wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.

 

  1. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
  • Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.
  • Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
  • Von allen anwesenden Schützinnen und Schützen bzw. Standaufsichten werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

 

  1. Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände
  • Desinfektionsmittel werden am Schießstand sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten.
  • Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion
  • Bereitstellung von hautschonender Seife
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung

 

  1. 5. Unsere Belüftung mit Außenluft bei Raumschießanlagen ist über einen immer offenen Zuluftkanal geregelt. Beim Einschalten der Abluftanlage im Großkaliberstand werden beide Schießstände mit Frischluft versorgt und die Raumluft wird abgesaugt.

 

  1. Zutritt vereinsfremder Personen zum Schießstand und Vereinsgelände
  • Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitgliedern und Vereinsmitgliedsanwärtern betreten werden.
  • Dies ist am Zugang durch Beschilderung kenntlich gemacht.

 

  1. Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation
  • Vor Beginn der Schießzeiten werden die Standaufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
  • Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.

 

  1. Sonstige Hygienemaßnahmen

Die Schützinnen und Schützen trainieren mit ihren eigenen Waffen. Leihwaffen werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Mittel behandelt.

 

 

Burggrub, 14.09.2020

 

Vorstandschaft

 

Gez,. Uwe Günther

Joomla Template by Joomla51.com